Baurecht und Architektenrecht

In diesem Rechtsgebiet deckt unsere Tätigkeit alle baurechtlichen und architektenrechtlichen Fragestellungen ab.

Im Bereich des Baurechts befassen sich unsere Rechtsanwälte mit sämtlichen Fragen des Bauvertragsrechts, also insbesondere der Vergütung, von Nachträgen nach BGB und VOB/B, der Bauzeitenstörungen, der Abnahme und schließlich der Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts befassen wir uns insbesondere mit der Wirksamkeit des Vertrags, der Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen sowie der Haftung.