Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Kapitalanlagerecht unterstützen wir Banken, Berater und Anleger.

Kreditinstitute werden von uns bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Krediten und Kreditsicherheit vertreten. Des Weiteren unterstützen wir Banken bei der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen aufgrund von vermeintlich fehlerhafter Kapitalanlageberatung.

Anleger unterstützen wir bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Beratung. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der offenen und geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds etc..

Ferner befassen wir uns mit Beratungsfehlern im Zusammenhang mit dem Erwerb von nicht werthaltigen Immobilien (Schrottimmobilien) sowie mit allen rechtlichen Problemen, die bei der Finanzierung einer Immobilie auftreten.

Als Ansprechpartner für Fragen aus diesem Bereich stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung: