Unternehmensnachfolge und Erbrecht
Die Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge erfordert fachkundige Berater.
Dabei sind das Zusammenwirken von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und ehelichem Güterrecht für eine sachgerechte Unternehmensnachfolgeregelung zu beachten.
Für die inhaltliche Ausgestaltung nach Ihren Vorstellungen sowie die nachfolgende Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen stehen Ihnen unsere Anwaltsnotare zur Verfügung. Bei Erbauseinandersetzungen der Miterben untereinander und bei der Geltendmachung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen wie etwa Pflichtteilsansprüchen beraten und - im Streitfalle - vertreten wir Sie genauso sachkundig. Bei angeordneter Testamentsvollstreckung unterstützen wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstrecker wie auch als betroffenen Erben.
Als Ansprechpartner für Fragen aus diesen Bereichen steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:

