Familienrecht
Die Beratungsgebiete innerhalb des Familienrechts sind vielfältig.
Sie betreffen den Ehevertrag, die Problematik der häuslichen Gewalt, das Kindschaftsrecht, die Scheidung sowie das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht.
In der schwierigen Phase der Ehescheidung können Sie auf die fachliche Qualifikation und menschliche Kompetenz unserer Rechtsanwälte und Mitarbeiter vertrauen.
Das vielschichtige Zusammenspiel von Erbrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht macht es in manchen Scheidungsfällen erforderlich, wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Spezialisten aus den eigenen Reihen oder aus anderen Beratungsbereichen hinzuzuziehen.
Auch in Fragen des Bereichs der nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen wir Ihnen mit unseren Fachkenntnissen bei.
Als Ansprechpartner für alle Fragen aus diesen Bereichen steht Ihnen folgender Rechtsanwaltzur Verfügung:

