Familienrecht
Die Beratungsgebiete innerhalb des Familienrechts sind vielfältig.
Sie betreffen den Ehevertrag, die Problematik der häuslichen Gewalt, das Kindschaftsrecht, die Scheidung sowie das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht.
In der schwierigen Phase der Ehescheidung können Sie auf die fachliche Qualifikation und menschliche Kompetenz unserer Rechtsanwälte und Mitarbeiter vertrauen.
Das vielschichtige Zusammenspiel von Erbrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht macht es in manchen Scheidungsfällen erforderlich, wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Spezialisten aus den eigenen Reihen oder aus anderen Beratungsbereichen hinzuzuziehen.
Auch in Fragen des Bereichs der nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen wir Ihnen mit unseren Fachkenntnissen bei.
Sofern Sie sich entschlossen haben, eine Scheidung einzuleiten sind vielfältige Fragen zu klären. Zum einen ist die Scheidung der Ehe selbst einzuleiten. Hierbei ist üblicherweise das Trennungsjahr einzuhalten, die Ehegatten müßen also bereits ein Jahr oder länger von einander getrennt leben, wobei dies auch innerhalb einer Wohnung erfolgen kann. Bei besonderen Umständen kann auch eine Härtefallscheidung erfolgen, in der das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss. Begleitfragen der eigentlichen Scheidung sind Fragen des Unterhaltes (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt) sowie die Frage, wer was von dem gemeinsamen bzw. bisher gemeinsam genutzen Sachen erhält. Dies sind Fragen des Zugewinnausgleichs und der Hausratsverteilung. Bei jungen Kindern sind zudem Fragen des Sorgerecht, des Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie gegebenfalls des Umgangsrechts zu lösen.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens, nach dem sich wiederum die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnen, ergibt sich aus dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Sollten Sie diese Kosten aufgrund eines geringen Einkommens nicht tragen können so können sie Prozeßkostenhilfe beantragen. In den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen sind familienrechtliche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Als Ansprechpartner für Fragen aus diesen Bereichen steht Ihnen folgender Rechtsanwalt in Siegen oder bundesweit zur Verfügung:

