Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht

Die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte umfasst alle Bereiche des Individualarbeitsrechts und Kollektivarbeitsrechts.

Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten unsere Rechtsanwälte bereits vor Begründung des Arbeitsverhältnisses zum Inhalt und Abschluß des vorgesehenen Arbeitsvertrages. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses begleiten und betreuen wir bei personellen Maßnahmen wie Versetzungen, Abmahnungen, Ausübung des Direktionsrechts bis hin zur Beendigung durch Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung. Bei Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen.

Im Kollektivarbeitsrecht unterstützen wir bei der Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen. Ebenso werden wir für Sie in Einigungsstellenverfahren und Arbeitsgerichtsverfahren, etwa in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten, bis hin zum Bundesarbeitsgericht, tätig.

Bei Unternehmensübergängen, Umwandlungen oder Betriebsschließungen beraten und vertreten wir Sie auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht gerichtlich und außergerichtlich.

Schließlich beraten und vertreten wir auch bei Abschluss von Dienstverträgen mit Geschäftsführern sowie bei Rechtsstreitigkeiten anlässlich der Beendigung solcher Verträge und in allen Fragen des Handelsvertreterrechts.

Als Ansprechpartner für Fragen aus diesen Bereichen stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte und unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Siegen oder bundesweit zur Verfügung: